Mit großem Interesse haben wir von pullsh einen Artikel auf Spiegel Online wahrgenommen, der sich mit Bloodflow-Restriction-Training – und insbesondere mit KAATSU – auseinandersetzt. Schon seit fast zehn Jahren haben wir KAATSU in unserem Sortiment und in dieser Zeit mehrere Geräte-Generationen an Spitzensporteinrichtungen, Vereine und Spieler der deutschen Bundesligen, sportwissenschaftliche Institutionen, Rehazentren und private Early Adopter geliefert. Wir freuen uns deshalb sehr darüber, dass die KAATSU-Trainingsmethode nun auch mehr und mehr in den Fokus der breiteren Öffentlichkeit rückt.
Der komplette Spiegel-Artikel, der den aktuellen Forschungsstand des BFR-Trainings zusammenfasst und dabei seine Potenziale und Anwendungsgebiete beleuchtet, kann hier auf spiegel.de eingesehen werden (leider aktuell hinter einer Pay-Wall).
Ergänzen möchten wir, dass die Original-KAATSU-Geräte des Erfinders und BFR-Pioniers Yoshiako Sato, die wir in unserem Sortiment führen, eine Reihe von Vorteilen gegenüber billiger Nachahmer-Produkte besitzen: Der Druck wird digital gemessen und in Echtzeit überwacht, was Anwendungsfehlern vorbeugt und zu einem sicheren und risikoarmen Training beiträgt. Auch die im Gerät einprogrammierten und seit Jahrzehnten erprobten und verbesserten Cycle-Intervalle, bei denen der Druck zyklisch alterniert wird, sind in dieser Form mit einfachen Okklusionsbändern nicht durchführbar. Die neueste KAATSU-Geräte-Generation B2 bietet zudem die Möglichkeit, die Vorteile der digitalen Steuerung auch komplett mobil zu nutzen, indem die kleinen Kompressoren direkt auf den Bändern sitzen und die Einstellungen per App auf dem Smartphone vorgenommen werden.


Gerne beraten wir dich auch in einem persönlichen Gespräch über die Vorteile und Potenziale des Original-KAATSU-Trainings. Richte deine Fragen einfach an post@pullsh.net oder ruf uns an unter +49 6162 9199772. Wir freuen uns auf deine Kontaktaufnahme!
Hinweis: In diesem Artikel wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.